Entscheidend: Ortstermin oder Aktenprüfung.

 

Für eine konkrete, glaubhafte gutachterliche Aussage zu Ihrer Immobilie oder ggf. Ihrem Immobilienschaden wird in der Regel eine Besichtigung vor Ort benötigt.

Natürlich läßt sich auch rein anhand Ihrer Unterlagen, Bilddokumentationen und Angaben eine Beurteilung vornehmen - häufig aber keine ausreichend qualifizierte und schon gar nicht ordnungsgemäß abgesicherte Beurteilung. Aussagen zu konstruktiv sowie werttechnisch relevanten Umständen wie gegebener Baustandard, relevante Schäden und Mängel etc. lassen sich beispielsweise für eine Verkehrswertermittlung ohne direkte Begutachtung schwerlich treffen.

 

Meine Empfehlung ist daher ein möglichst gemeinsamer Ortstermin, bei dem ich selbst die tatsächlichen Gegebenheiten soweit ersichtlich für Sie feststellen und dokumentieren, Sie auf wichtige Umstände hinweisen und Ihnen hierbei auch die wesentlichen Aspekte der Angelegenheit mitteilen und erläutern kann.

Sofern Sie mich zu einer Immobilienbewertung begleiten, werden Sie bei den gründlichen Sichtungen eine vermutlich neue, eher bautechnische Perspektive auf das Objekt entwickeln. Zudem werden Sie neben den formalen Feststellungen auch praktische Hinweise und Tipps, beispielsweise zum energetisch und technisch richtigen Umgang mit dem Gebäude oder eine grobe Kosteneinschätzungen zu erforderlichen oder gewünschten baulichen Maßnahmen, von mir erhalten.

 

Für eine vollständige ordnungsgemäße Bewertung der Immobilie nach ImmoWertV werden ferner auch einige wichtigen Unterlagen und Auskünfte benötigt. Hierzu gehören u. a. ein aktueller Grundbuchauszug, ein übereinstimmender Kataster-auszug, Baupläne, Flächenangaben, ggf. Mieteinnahmen und Betriebskosten, Baujahr, Modernisierungsumfang und -zeiten, Lasten und Beschränkungen und so manches mehr.

Die Anforderungen zu Ihrem Objekt werde ich Ihnen gerne bei Konkretisierung des Auftrags mitteilen. Häufig hat es sich diesbezüglich als hilfreich und praktisch erwiesen, wenn mir bei Ortstermin die beim Eigentümer meist vorhandenen Unterlagen, auch unsortierte, zur raschen Sichtung vorgelegt wurden.

 

Sofern Sie lediglich eine grobe Verkehrswerteinschätzung benötigen, werde ich Ihnen gerne auch rein anhand Ihrer Unterlagen und mündlichen Auskünfte eine erste richtungsweisende Beurteilung geben.

 

 

Hinweis: Ein Verkehrswertgutachten oder auch eine Kaufberatung muss und kann leider nicht zu allen Fragen des Gebäudezustandes Auskunft geben, ist vielmehr auf das spezifische Ziel des beauftragten Gutachtens abzuzielen. Typischerweise wird hierbei lediglich der äußere Augenschein wahrgenommen und zur Bewertung bzw. Beurteilung herangezogen - derart ggf. festgestellte oder zwingend anzunehmende Mängel und Schäden werden natürlich berücksichtigt und angesprochen.

Bedarfsweise tiefergehende Analysen, z. B. benötigte Probeentnahmen oder Färbe-mitteltests etc., sind gesondert zu beauftragen und durchzuführen. Eine Haftung des Gutachters für nicht bei üblicher äußerer Inaugenscheinnahme wahrnehmbare Mängel und Schäden, wie beispielsweise bei verdeckten Mängeln, ist ausgeschlossen.

(s. BGH Urt. 10.10.2013 - III ZR 345/12; OLG Frankfurt Urt. 07.07.1988 - 3 U 15/87)