Formales.

 

Die beauftragte Leistung wird in der Regel nach Zeitaufwand, inklusive

Nebenkosten und zu vereinbarten Honorar, nach Abschluß in Rechnung gestellt.

Gebühren für amtliche Auskünfte und Unterlagen werden ggf. gesondert als Durchlaufposten berücksichtigt.

Eine überschlägige Honorareinschätzung* kann in den meisten Fällen

bei Erstbesprechung gerne erörtert und mitgeteilt werden; bitte sprechen Sie mich an, um diesbezügliche Überraschungen  - in welche Richtung auch immer - zu vermeiden.

 

Durch die Anwendung des Stundensatzes in der Wertermittlung wird für meine Leistungen, insbesondere bei kleineren Immobilien, ein deutlich niedrigeres Honorar gegenüber beispielsweise den Empfehlungen des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS) oder den Richtlinien des BVS, die sich in ihrer tabellarischen Grundstruktur an die früher gültige HOAI in fortschreibender Weise anlehnen, erzielt.

So liegt z. B. das Honorar für Ein- bis Zweifamilienhäuser in gutem Zustand bei Vollgutachten häufig bei nur 900-1000 € netto, für inhaltlich und textlich etwas abgespeckte Varianten bei 600-800 € netto. Kurzgutachten in Form von knapp kommentierten Datenblättern liegen häufig bei lediglich 400-500 € netto.

Der Vorteil liegt somit in Bezug auf die Honorarhöhe sowie letztlich auch auf deren Transparenz und Plausibilität klar auf Ihrer Seite.

 

Erweiterte gutachterliche Prüfungen zu Standsicherheit, zu Grund und Boden sowie zu verwendeten Materialien hinsichtlich Mängeln, Belastungen bzw. Kontaminationen, also Prüfungen die neben rein optischer Erfassung auch fachspezifischer Berechnungen oder Beprobungen bedürfen, sind besondere zusätzliche Leistungen, die ggf. durch externe Fachgutachter/Experten zu erbringen und mit diesen abzurechnen sind. Eine Kontaktierung und Einbindung kann gerne - ohne gesonderten Aufschlag - über mich erfolgen.

 

 

Büro- bzw. Einsatzzeiten:

Montags bis Donnerstags  08:30 - 17:30 Uhr

Freitags  08:30 - 16:30 Uhr

Dienstags zusätzlich  17:30 - 20:00 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung

 

 

*unverbindlich, da Aufwand u. a. stark Bauzustandsabhängig